Führerschein auf Probe :

Wenn Ihr einen Führerschein auf Probe habt und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt werdet, verlängert sich Eure Probezeit von zwei auf vier Jahre!


Die Verwaltungsbehörde wird für Euch bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar (ASF) anordnen, welches Ihr in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolvieren müsst.


Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.


Ein Aufbauseminar beinhaltet vier Sitzungen zu je 135 Minuten und eine sogenannte Beobachtungsfahrt. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.


A-Verstöße :

 
Unfallflucht , Nötigung , Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen


Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften


Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW, Motorrad)


Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen


Zu dichtes Auffahren , "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß


Überholen im Überholverbot


B-Verstöße :


Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs


Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen


Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher
Verkehrsmittel


Kennzeichenmissbrauch


Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer


Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen


Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen


Mit abgefahrenen Reifen fahren


Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus