|
Umschreibung ausländischer Führerscheine :
Je nachdem, aus welchem Land die Fahrerlaubnis stammt, sind die Vorschriften unterschiedlich. Es gibt Umschreibungen mit und ohne Prüfung. Die Umschreibung ist nur möglich, wenn der Bewerber innerhalb von drei Jahren seit Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland die Führerscheinprüfung bestanden hat und die Fahrerlaubnis ausgehändigt bekommt. Nach Ablauf dieser Frist wird er, rein rechtlich, wie ein Neuanfänger behandelt:
Komplette Fahrausbildung und Prüfung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
EU & EWR Führerscheine
Die Umschreibung eines EU- oder EWR-Führerscheins ist freiwillig, denn der Führerschein gilt in Deutschland unbefristet. Es findet keine Prüfung statt. Besonderheiten gibt es innerhalb der ersten zwei Jahre des Führerscheinbesitzes:
Probezeit Sonderbestimmungen für USA & Kanada
Manche US-Bundesstaaten, kanadische Provinzen und bestimmte andere Staaten der Erde haben eine, mit der deutschen vergleichbare Ausbildungs- und Prüfungsstruktur. Bei einer Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse gibt es stark vereinfachte Bedingungen; fast immer fällt die Fahrprüfung weg, oft sogar auch die theoretische Prüfung:
Bedingung:
Die Umschreibung muss innerhalb von drei Jahren seit der Begründung des Wohnsitzes in Deutschland über die Bühne gehen Sonderbestimmungen für Drittstaaten
Bestimmte andere Staaten haben ein mit der BRD vergleichbares Ausbildungsniveau. Hier entfällt ebenfalls weitestgehend die Prüfung bei der Umschreibung. Für alle übrigen, nicht genannten Staaten gilt bei der Führerschein-Umschreibung:
Theorie- und Fahrprüfung müssen in Deutschland neu absolviert werden.
In diesen Staaten ist die Ausbildung offenbar von der Unseren zu verschieden, als dass irgendwelche Vereinfachungen angeboten werden könnten.
Bei der Theorie- und Fahrausbildung werden die Vorschriften über den Mindestunterricht und die Sonderfahrten jedoch nicht wie bei einem deutschen Ersterwerber angewendet - der Kandidat entscheidet mehr oder weniger selbst, ob und wie gut er sich vom Fahrlehrer ausbilden lassen möchte.
Diese Entscheidungsfreiheit hat er aber nur innerhalb von drei Jahren seit der Begründung des Wohnsitzes in Deutschland; danach wird er behandelt, als hätte er nie einen Führerschein gehabt.
Die Dienste einer Fahrschule müssen in jedem Fall in Anspruch genommen werden, auch innerhalb der Dreijahresfrist, weil der Bewerber in der Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden muss.
Die Prüfungen verlaufen prinzipiell genau so wie die üblichen Anfängerprüfungen, es wird nicht mehr - oder weniger - verlangt.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt aber, dass die Fahrprüfung den ausländischen Bewerbern trotz oder wegen ihrer Erfahrung nicht leichter fällt als den einheimischen Neulingen
|