EU- und EWR-Staaten

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)     Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Belgien Luxemburg                                  Liechtenstein

Dänemark Niederlande                               Island

Deutschland Österreich                             Norwegen

Finnland Portugal  

Frankreich Schweden  

Griechenland Spanien  

Irland Großbritannien  

Italien    

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus diesen Ländern müssen ihren Führerschein bei uns nicht umschreiben lassen, er ist hier voll gültig.

Ist der Führerschein allerdings jünger als 2 Jahre, so muss er hier registriert werden (Wegen der Fahrerlaubnis auf Probe).

Befristete Führerscheine der Klassen A, B oder BE (oder eine der Unterklassen), die noch nicht länger als 2 Jahre abgelaufen sind, können problemlos umgeschrieben werden.

Inhaber einer Fahrerlaubnis, die noch keine zwei Jahre alt ist, müssen diese wegen der hiesigen Probezeit bei der Straßenverkehrsbehörde registrieren, wenn sie ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen.