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EU- und EWR-Staaten
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Belgien Luxemburg Liechtenstein
Dänemark Niederlande Island
Deutschland Österreich Norwegen
Finnland Portugal
Frankreich Schweden
Griechenland Spanien
Irland Großbritannien
Italien
Inhaber einer Fahrerlaubnis aus diesen Ländern müssen ihren Führerschein bei uns nicht umschreiben lassen, er ist hier voll gültig.
Ist der Führerschein allerdings jünger als 2 Jahre, so muss er hier registriert werden (Wegen der Fahrerlaubnis auf Probe).
Befristete Führerscheine der Klassen A, B oder BE (oder eine der Unterklassen), die noch nicht länger als 2 Jahre abgelaufen sind, können problemlos umgeschrieben werden.
Inhaber einer Fahrerlaubnis, die noch keine zwei Jahre alt ist, müssen diese wegen der hiesigen Probezeit bei der Straßenverkehrsbehörde registrieren, wenn sie ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen.
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