Handy-Verbot im Fahrzeug:
 
Wegen der möglichen Unfallgefahr darf ein Kraftfahrer seit 2001 sein Handy bei laufendem Motor nur noch mit einer geeigneten Freisprech-Einrichtung benutzen.

Die Regeln:
 
Der Fahrer muss, falls er während der Fahrt telefonieren möchte, eine Freisprech-Einrichtung benutzen. Das Anfassen eines Handys oder sonstigen Hörers ist also nicht gestattet.

 
Auch für Rad- und Motorradfahrer gilt die Pflicht zur Benutzung einer Freisprechanlage.
 
Die Ausnahmen:

Nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor des Kraftfahrzeugs ausgeschaltet ist, darf der Fahrer "normal" ohne Freisprech-Einrichtung telefonieren.
 


Probleme:

Leider wird die technische Ausführung einer geeigneten Freisprechanlage in der StVO nicht näher beschrieben.

Grundsätzlich sollten deshalb alle Geräte oder Hilfsmittel erlaubt sein, die das freihändige Telefonieren ermöglichen.

Allerdings gibt es an anderer Stelle Vorschriften für die Hersteller, zum Beispiel müssen elektrische Geräte mit dem CE-Zeichen versehen sein, und fest eingebaute Freisprecheinrichtungen benötigen eine Bauartgenehmigung (e-Symbol).

Und so kommt es, dass die Hersteller sogar mit richtigen Crash-Tests prüfen müssen, ob ihre winzige Handyhalterung den Unfallvorschriften entspricht.
 


Beispiele:

Ihr erhaltet einen Anruf während der Fahrt, das Handy klingelt, aber Ihr habt keine Freisprech-Einrichtung! Wenn es keine geeignete Stelle zum gefahrlosen Anhalten gibt, holt die Nachricht später von der Mailbox ab.


Euer Fahrzeug hat ein fest eingebautes Autotelefon, aber zum Sprechen müsst Ihr den Hörer aufnehmen! Das ist nach der neuen StVO-Vorschrift während der Fahrt nicht mehr gestattet. Lasst eine Freisprechanlage nachrüsten.

 
Euer Handy besitzt eine "Freisprech-Einrichtung" in Form eines Kabels mit Ohrhörer, und das Gerät selbst befindet sich ständig in einer Halterung am Armaturenbrett: nach dem Wortlaut der StVO gerade noch erlaubt, aber nicht zu empfehlen.

Das Kabel könnte Euch beim Lenken und Schalten ernsthaft behindern. Außerdem müsstet Ihr den Ohrhörer bei jedem Anruf erst irgendwo hervorzaubern und ans Ohr montieren.

 klingt nicht nach gewonnener Sicherheit und dürfte im Zweifelsfall einige Minuspunkte vor Gericht bringen.