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Führerschein Klasse T
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Diese Fahrerlaubnis wird fast nur von Fahrschulen ausgebildet, die auch im LKW-Sektor tätig sind.
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Mindestalter:
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16 Jahre
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Voraussetzungen:
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Der Erwerb der Klasse T setzt keinen anderen Führerschein voraus.
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Fahrzeuge:
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Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
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Befristung:
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Die Klasse T ist unbefristet gültig
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Einschluss:
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Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein
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Sonstiges:
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Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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