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Führerschein Klasse E
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Eine »Klasse E« für sich allein gibt es nicht. Sie wird nur im Zusammenhang mit einer der Klassen B, C1, C, D1 oder D erteilt und erlaubt dann das Mitführen von Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 750 kg übersteigt
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Mindestalter:
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wie die entsprechenden Klassen der Zugfahrzeuge
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Voraussetzungen:
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Nur in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1. Der Erwerb der Klasse E setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse E frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.
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Fahrzeuge:
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Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
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Befristung:
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wie die entsprechenden Klassen der Zugfahrzeuge
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Einschluss:
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Sonstiges:
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