|
Führerschein Klasse C1E
|
|
Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine C1E-Ausbildung sind nämlich mit denen der Klasse CE beinahe identisch.
|
|
Mindestalter:
|
18 Jahre
|
|
Voraussetzungen:
|
Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Der Erwerb der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt werden.
|
|
Fahrzeuge:
|
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
|
|
Befristung:
|
grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
|
|
nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
|
|
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
|
|
Einschluss:
|
|
|
Sonstiges:
|
Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
|
|
|