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Führerschein Klasse A unbeschränkt
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Wer 25 Jahre oder älter ist, darf ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen
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Mindestalter:
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für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
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Voraussetzungen:
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Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
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Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt
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Fahrzeuge:
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Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
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Befristung:
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Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.
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Einschluss:
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Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.
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Sonstiges:
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Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.
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Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.
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