Fahrschule Bücker informiert

Bei der Anmeldung in einer Fahrschule schließt der Fahrschüler einen Ausbildungsvertrag ab.

Hat der Fahrschüler dann einmal die Prüfungsreife erreicht, hat die Fahrschule ihre Seite des Vertrages erfüllt.

Folgt man nun genau den Vorschriften, so hat sich der Fahrschüler um einen Prüfungstermin zu kümmern und an diesem mit einem Fahrschulfahrzeug und Fahrlehrer zu erscheinen.

Den Ort und die Zeit der Prüfung bestimmt der TÜV. Um nun ein Chaos zu vermeiden, organisieren die Fahrschulen die Prüfungen. Dabei müssen allerdings einige Punkte beachtet werden:

Die Prüfung muss von der Fahrschule mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Termin beim TÜV angefordert werden.

Der Prüfungstermin soll der Fahrschule mindestens 2 Wochen vor dem tatsächlichen Termin mitgeteilt werden.

Leider kommt es zwischen dem angeforderten und dem tatsächlichen Termin auf Grund der Personalpolitik beim TÜV zu Verschiebungen von bis zu zwei Tagen.

Die Fahrschule kann also nicht genau den Prüfungstermin bestimmen, lediglich Prognosen abgeben...