Aus aktuellem Anlass :

 

 

 

 

Glück Auf!

 

§ 23 StVO sagt:

 

 

 

„Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

 

Beobachtet doch einmal die Autos, die an Euch vorbeifahren oder in denen Ihr gerade selbst sitzt.

 

Könnt Ihr etwas sehen?

Nein?

 

Dann liegt es wohl an den Scheiben, die einmal VON INNEN geputzt werden müssten. Denn gerade jetzt, bei tief stehender Sonne bewirkt der Schmutzfilm auf der Scheibe eine enorme Sichtbehinderung.

 

Passiert etwas, dann hat der Fahrer gegen § 23 StVO verstoßen und wird dementsprechend zur Rechenschaft gezogen.

 

 

 

 

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